Cookie-Richtlinie – Wettgutscheininfo
Gutschein-Aktionen arbeiten gern mit Zählmarken, um Herkunft und Erfolg zu messen, und auch dieses Angebot kann etwas in Ihrem Browser ablegen. Hier lesen Sie, welche Arten von Cookies, Local-Storage-Einträgen und Pixeln verwendet werden und was Sie dagegen tun können. Die gesetzliche Grundlage liefert § 25 Abs. 1 TDDDG: Wer Informationen auf Ihrem Gerät speichert oder dort ausliest, braucht Ihre Einwilligung. Nur § 25 Abs. 2 TDDDG nimmt davon aus, was die Übertragung einer Nachricht ermöglicht oder für einen von Ihnen angeforderten Dienst unbedingt nötig ist. Wann eine Einwilligung wirksam ist, bestimmt die DSGVO (Art. 4 Nr. 11 und Art. 7). Wenn Sie noch vom TTDSG gehört haben: Das war der Vorgängername des Gesetzes, der seit dem 14. Mai 2024 durch TDDDG ersetzt ist.
Streng notwendige Cookies
Manche Einträge braucht die Seite, um überhaupt zu arbeiten, etwa den Vermerk über Ihre Banner-Antwort, eine Sitzungskennung oder den Schutz vor gefälschten Formularanfragen (CSRF). Weil ohne sie der gewünschte Dienst nicht erbracht werden kann, sind sie nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG zustimmungsfrei. Je nach Eintrag verfallen sie mit dem Schließen des Browsers oder spätestens nach zwölf Monaten.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies erinnern sich an Einstellungen, die das Lesen angenehmer machen: Sprache, helle oder dunkle Darstellung, zuletzt besuchte Ratgeber. Sie sind verzichtbar und werden daher nur nach Ihrer ausdrücklichen Zusage gesetzt (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Die Zusage geben Sie im Banner, zurücknehmen können Sie sie jederzeit.
Analytische Cookies
Zur Auswertung, welche Gutschein-Ratgeber häufig gelesen werden, kann eine Messung der Reichweite nötig sein. Sie startet erst nach Ihrer separaten Zustimmung im Banner. Verfahren, die Ihre vollständige IP-Adresse speichern oder Sie ohne Ihr Einverständnis über Websites hinweg wiedererkennen, kommen bei uns nicht zum Einsatz. Wie lange ein einzelnes Cookie besteht, steht jeweils im Banner.
Marketing-Cookies
Mit Marketing-Cookies lassen sich Anzeigen nach Ihren Interessen ausspielen und Kampagnen auswerten, wobei Anbieter Daten austauschen und Nutzerprofile anlegen können. Wir aktivieren sie nur, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Verzichten Sie darauf, sehen Sie dennoch Inhalte, nur eben nicht auf Ihre Interessen zugeschnitten.
Einwilligung widerrufen
Ihre Entscheidung ist nicht endgültig. Über den Link im Seitenfuß öffnen Sie das Banner neu und passen die Auswahl an; der Widerruf gilt ab dann (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Wer direkt im Browser aufräumen möchte, findet die Anleitung der jeweiligen Hersteller:
- Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
- Opera: help.opera.com/en/latest/web-preferences/
Löschen Sie auch notwendige Cookies, kann es sein, dass Sie die Banner-Frage neu beantworten müssen.
Zuständige Aufsicht
Für die Kontrolle von DSGVO und TDDDG sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zuständig, in erster Linie die am Sitz des Betreibers. Eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO können Sie ebenso bei der Behörde Ihres Bundeslands einlegen. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das TDDDG reicht bis 300.000 €.
Stand: 15 Oktober 2026.
