Wettanbieter ohne deutsche Lizenz 2026: Eine Einordnung über die GGL-Whitelist hinaus
Stand: 15 Oktober 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026

Wer nach „Wettanbieter ohne deutsche Lizenz“ sucht, sucht meist nach einem Weg an den Spielregeln des Glücksspielstaatsvertrags vorbei. Wer ihn tatsächlich nutzt, lässt dabei den einzigen Schutz fallen, den das deutsche System ihm bietet. Die folgenden Abschnitte ordnen ein, was eine Erlaubnis der GGL leistet, was sie kostet, und was bei einem Angebot ohne diese Erlaubnis konkret wegfällt – bevor am Ende zehn Seiten stehen, sechs davon mit und vier ohne deutsche Erlaubnis, deren Verzeichnis trotzdem scharf trennt.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz außerhalb des deutschen Systems
- Ranking der Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis (Top 6)
- Was eine Erlaubnis der GGL tatsächlich prüft (Einordnung und Grundlagen)
- Rechtslage: Wettanbieter ohne Erlaubnis und was gerade verhandelt wird
- Offshore-Anbieter: Eine Einordnung
- Was eine deutsche Erlaubnis konkret kostet
- Anbieter im Detail: Was jeder für wen leistet
- Was die GGL erreicht hat – und was nicht
- Häufig gestellte Fragen
Spielerschutz außerhalb des deutschen Systems
Was Spielerschutz hier überhaupt heißt
Spielerschutz ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 kein Werbeversprechen, sondern ein Bündel aus Mechaniken, die ineinandergreifen. Eine Anbindung an OASIS, die zentrale Spielersperrdatei, wird bei Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich standesübergreifend – nicht nur beim einen Anbieter, bei dem die Lage eskalierte. Parallel läuft LUGAS, die Limitdatei: Sie summiert die Einzahlungen über alle Anbieter hinweg und greift durch, sobald das gesetzliche Default-Limit von 1.000 € im Kalendermonat erreicht ist. Dazu kommt die Pflicht zu einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut. Anonyme Mittel – Kryptowährungen ohne KYC, Prepaidkarten ohne Identitätsprüfung – sind unter dieser Regulierung schlicht nicht zugelassen.

Was davon anbieterseitig wegfällt
Anbieter, die in Deutschland ohne Erlaubnis agieren, sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Eine Selbstsperre dort berührt andere Plattformen nicht, ein getätigter Einsatz wird auf keiner gemeinsamen Datei sichtbar. Parallel dazu gilt: Ohne Erlaubnis entfällt auch die Identitätsprüfung im Sinne des § 6a GlüStV – was den Einstieg erleichtert, aber gerade im Verlustfall dazu führt, dass im Streitfall kein Anbieter mit deutscher Aufsicht als Ansprechpartner existiert.
Die Konsequenz für den Spielenden liegt nicht in der Werbung des Offshore-Anbieters, sondern in dem, was bei einer Verlustspur fehlt. Niemand wird gezwungen, weiterzuspielen, niemand wird an einer Parallelsperre gehindert, niemand bekommt das monatliche Limit automatisch gesetzt – es fällt schlicht weg. Wer das deutsche System als Gängelung empfindet, nimmt mit der Umgehung gleichzeitig die Hilfen mit weg.
Was Spielende konkret tun können
Anbieter in der Whitelist informieren über die OASIS-Sperre und die LUGAS-Limitsetzung direkt im Spielerkonto. Wer sich selbst sperren will, kann das zentral über die OASIS-Schnittstelle jedes Whitelist-Anbieters auslösen – der Effekt gilt automatisch für alle angeschlossenen Anbieter. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst zusätzlich eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter bieten Entsprechendes nur als freiwillige Selbstausschluss-Funktion innerhalb ihres eigenen Angebots – ohne Querverbindung.
Ranking der Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis (Top 6)
Was die Top 6 gemeinsam haben
Alle sechs Anbieter dieser Reihe halten zum Stand 02.10.2026 eine GGL-Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Die entsprechenden Whitelist-Einträge tragen ein Erstdatum – also das Datum, an dem die Erlaubnis erstmals erteilt wurde – sowie bei einigen ein Folgedatum, das eine Verlängerung oder Nachfolgeantragstellung markiert. Keiner der Einträge listet ein Enddatum; eine Erlaubnis nach § 4c Abs. 1 GlüStV läuft zwar fünf Jahre, aber die Whitelist bildet diesen Zeitraum nicht ab.
Eine GGL-Erlaubnis bedeutet: OASIS und LUGAS sind angebunden, Zahlungen laufen über ein Konto auf eigenen Namen, der Sitz des Erlaubnisinhabers liegt nach den Whitelist-Angaben verlässlich in einem EU-Mitgliedstaat (hier durchweg Malta), und die Sportwettensteuer von 5,3 % wird vom Veranstalter abgeführt. Was sich unterscheidet, sind Programmtiefe, Quotierung und Zusatzfunktionen – nicht die Frage, ob das Angebot im rechtlichen Sinne erlaubt ist.
Die Top 6 im Vergleich
| Marke | GGL-Whitelist-Status & Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tiptorro | Erlaubnis für Tiptorro; Torro Tec Limited, Malta | 30.06.2021 (Folgeantrag 27.12.2022) |
| VBet | Erlaubnis für VBet; SCGO Limited, St. Julian’s, Malta | 05.12.2023 |
| Winamax | Erlaubnis für Winamax; WINAMAX SA | 29.06.2021 (Folgeantrag 08.12.2022) |
| Sportwetten.de | Erlaubnis für Sportwetten.de; NetX Betting Limited, Birkirkara, Malta | 19.11.2020 (Folgeantrag 16.12.2022) |
| Bet3000 | Erlaubnis für Bet3000; I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta | 22.04.2026 |
| Wettarena | Erlaubnis für Wettarena; I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta | 09.10.2020 (Folgeantrag 15.12.2022) |
Was die Tabelle zeigt – und was sie nicht zeigt
Die Tabelle bündelt nur, was die Whitelist belegt: die Domain, den Erlaubnisinhaber und das Datum der Ersterlaubnis. Sie zeigt ausdrücklich nicht, wie viele aktive Wetten die Marke anbietet, wie hoch die Auszahlungsquote im Einzelfall ist, welche Zahlungswege akzeptiert werden oder ob ein Bonusprogramm läuft – all das gehört in die programmatische Prüfung beim Anbieter selbst, nicht in eine Whitelist-Zeile. Eine Whitelist-Erlaubnis mit Erstdatum 2020 wie bei Sportwetten.de oder Wettarena bedeutet: Der Anbieter hat das Whitelist-Verfahren seit der ersten Vergabe länderübergreifender Erlaubnisse im Oktober 2020 durchlaufen und steht seitdem ununterbrochen auf der Liste.
Weitere Anbieter ohne GGL-Erlaubnis werden im Folgenden gesondert aufgeführt.
Was den Lizenzstatus trägt
Die Erlaubnis steht jeweils auf einen konkreten Erlaubnisinhaber im EWR-Raum. Tiptorro läuft über die Torro Tec Limited, VBet über die SCGO Limited, Winamax über die WINAMAX SA, Sportwetten.de über die NetX Betting Limited, Bet3000 und Wettarena über die I.B.C. Sportsbetting Limited. Die Whitelist führt den Erlaubnisinhaber mit voller Adresse – vier dieser sechs Erlaubnisinhaber sitzen in Malta, einer – Winamax – als Société anonyme nach französischer Rechtsform, und die Konzernmutter steht jeweils über den nationalen Verfahren. Eine Erlaubnis auf Malta-Sitz heißt nicht, dass die Seite maltesisch reguliert wäre: Die zuständige Aufsicht in Deutschland ist die GGL, die Erlaubnis ist die deutsche Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV; eine etwaige maltesische Lizenz ist in diesem Konstrukt zweitrangig.
Was die Auswahl unter den 27 Whitelist-Erlaubnisinhabern getroffen hat
Die Whitelist führt nach dem Tätigkeitsbericht 2024 der GGL insgesamt 32 Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis, davon 13 hybrid (stationär und online) und 19 nur online; 27 davon hatten zum Stichtag ein aktives Angebot. Aus diesen 27 greift der vorliegende Vergleich sechs heraus – bewusst nicht alle – um Beispiele für unterschiedliche Erstdaten, unterschiedliche Konzernstrukturen und unterschiedlich lange Whitelist-Historie zu zeigen.
Was eine Erlaubnis der GGL tatsächlich prüft (Einordnung und Grundlagen)
Grundlagen der Glücksspielregulierung in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er bündelt die Zuständigkeit für die Erlaubnis länderübergreifender Sportwetten bei einer einzigen Behörde: der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Erteilt wird die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, geprüft wird sie nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Eine Erlaubnis ist Voraussetzung, kein Marketing-Versprechen – und sie wird nur erteilt, wenn die in den §§ 4 bis 8a genannten Anforderungen an Spielerschutz, Werbung, Suchtbekämpfung und finanzielle Transparenz erfüllt sind.

Im Jahr 2024 verfügten 32 Veranstalter über eine solche Erlaubnis; 27 davon hatten zum Stichtag ein aktives Angebot, das online oder stationär erreichbar war. Der Vertriebsweg „online“ lief über 28 aktive Internetseiten, der stationäre Vertrieb über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Eine Übergangsregelung für die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen lief zum 30.06.2024 aus.
Wofür die Whitelist tatsächlich steht
Die Whitelist der GGL ist nach ihrer amtlichen Bezeichnung „Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter“ und führt pro Anbieter die Domain, den Erlaubnisinhaber, die Art der Erlaubnis (Sportwetten, Pferdewetten, virtuelle Sportwetten, Online-Casinospiele, Online-Poker) und das Datum der Erteilung sowie ggf. einer Folgeantragstellung. Sie ist keine Lizenz, die ein Anbieter selbst erwirbt; sie ist ein Register, das die GGL führt. Eine Aufnahme erfolgt erst nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens, das je nach Bundesland und Konzernstruktur einige Monate dauern kann. Für eine Whitelist-Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist bis zum 02.10.2026 nach Verlautbarung der GGL eine Gesamtzahl von 30 Einträgen verzeichnet – 27 davon mit Sportwettenkomponente und drei reine Pferdewetten-Erlaubnisse.
Was die Whitelist nicht leistet: Sie prüft nicht den Inhalt einzelner Wetten, die Auszahlungsquote eines konkreten Marktes oder die Bonusbedingungen eines Anbieters. Sie ist die amtliche Bestätigung, dass ein Anbieter überhaupt eine Erlaubnis nach dem GlüStV hält. Wer dort nicht steht, bietet in Deutschland ohne Erlaubnis an.
Warum eine ausländische Lizenz hier nichts ändert
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland keine Erlaubnis im Sinne des GlüStV. Das wiederholt sich in jedem Verbraucherschutz-Hinweis der GGL, weil es im Kern der Mechanik des Staatsvertrags steht: Die Regulierungskompetenz für länderübergreifende Sportwetten liegt nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ausschließlich bei der GGL. Eine MGA-Lizenz ist eine Erlaubnis zur Tätigkeit auf dem maltesischen Markt und ändert an einer deutschen Erlaubnis gar nichts – sie ersetzt sie nicht, sie konkurriert nicht einmal mit ihr.
Genau besehen ist das die Stelle, an der die Suchanfrage „wettanbieter ohne deutsche lizenz“ zu sich selbst kommt: Wer ein Angebot außerhalb der Whitelist sucht, sucht ein Angebot, das nach deutschem Recht unerlaubt ist. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta macht dieses Angebot nicht erlaubt.
Rechtslage: Wettanbieter ohne Erlaubnis und was gerade verhandelt wird
Rechtslage: Was § 4 Abs. 1 GlüStV sagt
Wetten ohne deutsche Erlaubnis an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anzubieten, ist nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Die GGL kann dagegen mit Untersagungsverfahren, Zahlungsblockaden und Netzsperren vorgehen – die Zahl der Untersagungen stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren nicht mehr aus Deutschland erreichbar. Das ist die Größenordnung, in der sich die Durchsetzung in den letzten Jahren bewegt hat.
Strafrechtlich ist die Organisation unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, das Bewerben solcher Angebote nach § 284 StGB mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten oder Geldbuße; verfolgt wird die Teilnahme in der Praxis nicht systematisch, sodass weder Entwarnung gegeben noch Dramatisierung angebracht ist.
Rechtsprechung: Der Weg zum EuGH
Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger verlangt von Tipico die Rückzahlung von mehr als 3.700 € an Verlusten aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018. Die Frage ist für die gesamte Branche relevant: Fällt der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 GlüStV nichtig aus, hätte die Spielende Anspruch auf Rückzahlung der Einsätze.
Am 19. März 2026 hat Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) seine Schlussanträge vorgelegt. Er hält es demnach grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Wenn die zuständige Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Diese Zusicherung gibt es im deutschen System, weil die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse erst ab Oktober 2020 erteilt werden konnten – die Phase davor wird rückwirkend als geduldete Phase behandelt. Die endgültige Entscheidung des EuGH steht aus.
Rechtslage: Was das praktisch bedeutet
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis wettet, hat nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung keine Garantie auf Rückzahlung seiner Einsätze. Wer bei einem Anbieter mit GGL-Erlaubnis wettet, hat diese Frage nicht: Die Erlaubnis steht, das Angebot ist erlaubt. Das ist das Risiko, das ein Wettanbieter ohne deutsche Lizenz trägt – nicht ein erhöhtes Risiko, sondern die Rückzahlungsfrage selbst. Die Frage ist gerade in Verfahren, in denen die AGB-Klausel des Anbieters dem Verbraucher die Rückforderung erschweren soll, Gegenstand höchstrichterlicher Prüfung.
Kanalisierung: Wo der Markt heute tatsächlich steht
Die GGL hat für das Jahr 2022 eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 % auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen ausgewiesen – der Anteil unerlaubter Angebote am Sportwettenmarkt lag demnach bei unter fünf Prozent. Für das Gesamtjahr 2024 weist die GGL für den gesamten Online-Glücksspielmarkt (einschließlich Casino und Poker) eine Kanalisierungsquote von 77 % aus, was bedeutet, dass 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote entfielen. Der Unterschied zwischen den beiden Zahlen erklärt sich durch die unterschiedlichen Bezugsgrößen: Sportwetten allein vs. Online-Glücksspiel insgesamt.
Das ist der paradoxe Befund: Die Kanalisierung im Sportwettenmarkt funktioniert vergleichsweise gut, gleichzeitig nimmt die GGL 287 Untersagungen im Jahr 2025 vor. Der Markt zieht Anbieter an, die Regulierungsdifferenzen ausnutzen – und genau diese Anbieter werden im Folgenden ohne Beschönigung benannt.
Offshore-Anbieter: Eine Einordnung
Die folgenden vier Anbieter halten zum Stand 02.10.2026 keine GGL-Erlaubnis und sind deshalb nach deutschem Glücksspielrecht nicht als erlaubte Angebote eingestuft. Sie werden hier aufgeführt, da sie auch in Deutschland beworben werden oder für spielende Personen zugänglich sind – eine sachliche Einordnung erfolgt zur Transparenz.
Sportaza – Sitz Anjouan, Lizenznummer ALSI-202506064-FI2
Sportaza gibt in der eigenen Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und führt die Lizenznummer ALSI-202506064-FI2. Eine solche Lizenz ist nach deutschem Recht keine Erlaubnis; sie unterliegt nicht dem GlüStV, nicht der Aufsicht der GGL und ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen. Wer dort einzahlt, hat keine deutsche Anlaufstelle und keine Mechanismen zur Selbstsperre oder zur Limitsetzung, wie sie das deutsche System vorschreibt. Allein die Werbeaussage „lizenziert“ sagt nichts über die Zulässigkeit in Deutschland.
RocketPlay – Betreiber Scores55 Tech B.V., Curaçao
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von der Scores55 Tech B.V. mit Registrierungsnummer 162990 auf Curaçao betrieben. Das ist ebenfalls keine deutsche Erlaubnis; eine Curaçao-Lizenz ist nach dem Stand der Glücksspielregulierung 2026 eine Lizenz, die für den europäischen Markt andere Bedingungen setzt. Für in Deutschland wettende Personen bedeutet das: kein OASIS, kein LUGAS, keine Aufsicht der GGL, kein Zugang zu einer deutschen Verbraucherstreitschlichtung und keine zivilrechtliche Eindeutigkeit über die Wirksamkeit geschlossener Verträge.
Boomerang Bet – Eigenes Sportsbook, eigene Regeln
Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit den Untersektionen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ und veröffentlicht ein eigenes „Sportsbook Rules“-Dokument. Esoterische Lizenzangaben sind nicht auf den ersten Blick ersichtlich; das ist an sich noch kein Urteil, ändert aber nichts daran, dass das Angebot in Deutschland ohne GGL-Erlaubnis stattfindet. Die eigenen Regeln des Anbieters ersetzen die Regeln des GlüStV nicht – und sie sind es, die im Streitfall gelten.
22Bet – Eigenes Sportwetten-Angebot, Curaçao
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Lizenz stammt nach Branchenangaben aus Curaçao; auch hier ändert sich nichts an der fehlenden GGL-Erlaubnis. Genau wie bei Boomerang Bet ist die Folge klar: kein Anschluss an OASIS oder LUGAS, keine Aufsicht durch die GGL, kein deutsches Limitsystem.
Was alle vier gemeinsam haben – und was sie nicht haben
Alle vier Anbieter haben keine deutsche Erlaubnis. Sie unterscheiden sich in Eigenwerbung, im Programm und in der Frage, ob überhaupt eine Lizenz eines ausländischen Rechtskreises vorliegt – aber dieser Unterschied ist im deutschen Rechtsrahmen zweitrangig. Was sie nicht haben: eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV, Anbindung an OASIS und LUGAS, eine Aufsicht durch die GGL und eine zivilrechtliche Eindeutigkeit, die bei Streit aus deutscher Hand käme. Wer dort spielt, spielt im rechtlichen Sinn unerlaubt.
Was eine seriöse Auswahl trägt
Die seriöse Auswahl unter Wettanbietern für Spielende in Deutschland beginnt bei der Whitelist. Wer auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Anbieter ist, prüft den Eintrag in der amtlichen Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter; steht der Anbieter nicht dort, ist die weitere Prüfung Werbung und keine Regulierung. Aus diesem Grund führen die vorangegangenen Abschnitte die sechs Whitelist-Anbieter als Vergleich auf und die vier Offshore-Anbieter erst hier – abgesetzt und ohne jede Empfehlung.
Was eine deutsche Erlaubnis konkret kostet
Was ein Monat unter dem Default-Limit bedeutet
Das gesetzliche Default-Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV beträgt 1.000 € pro Kalendermonat, summiert über alle lizenzierten Anbieter hinweg und technisch durchgesetzt über die LUGAS Limitdatei. Wer weniger einzahlt, fällt nicht unter die ein-Prozent-Ausnahme für höhere Limits; wer unter dem Default bleibt, zahlt im Schnitt 1.000 € im Monat an Einsätzen auf das Whitelist-Angebot. Genau diese Größenordnung wird im Folgenden als Rechengröße verwendet.
Die Rechnung: Was bleibt unter dem Strich
Wer das gesetzliche Monatslimit von 1.000 € einmal vollständig auf eine fiktive Zwei-Wege-Wette mit beiden Seiten bei Quote 1,90 setzt, riskiert bei jedem Einsatz die Hälfte, weil das eine der beiden Ergebnisse eintritt. Die Auszahlungsquote eines Marktes mit beiden Seiten bei identischer Quote 1,90 beträgt rechnerisch 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,9500, also 95 %. Die Marge des Buchmachers liegt entsprechend bei 5 % – das ist der Anteil jedes Einsatzes, der im Durchschnitt beim Anbieter bleibt.
Auf den 1.000 € Einsatz bedeutet das: Bei einer Auszahlungsquote von 95 % werden 950 € an die Spielenden ausgeschüttet, 50 € verbleiben als Marge. Das ist die erwartete Auszahlung pro Monat – nicht garantiert, sondern ein statistisches Mittel über sehr viele Spieler und Wetten. Wer einen Monat lang ausschließlich Einzelwetten auf einem ausgeglichenen Markt platziert, verliert im Erwartungswert 50 €, ohne überhaupt einen Bonus eingefordert oder eine Bedingung verletzt zu haben. Das ist der Preis der Marge und der Grund, weshalb das Wetten auf Dauer ein negativer Erwartungswert ist.
Was sich ändert, wenn der Anbieter die Steuer weiterreicht
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was rechnerisch 5,3 / 105,3 ≈ 5,03 % des eingesetzten Betrags entspricht. Sie wird vom Veranstalter – also dem Anbieter – geschuldet, nicht von der spielenden Person. Ob und wie der Anbieter diese Steuer an die Spielenden weitergibt, ist eine Frage seiner AGB und seiner Quotenstellung, nicht eine Frage der Regulierung. Manche Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere von der Auszahlung, andere schlucken sie und stellen entsprechend niedrigere Quoten. Die Steuer selbst ist unter dem Strich Teil der Marge, die der Markt ohnehin einpreist.
Was diese Rechnung nicht ist
Diese Rechnung ist keine Tippspielvorhersage und keine Aussage über den Ausgang konkreter Wetten. Sie ist die Anwendung der Formel auf die Bedingungen, die das deutsche System setzt: ein klar definiertes Monatslimit und ein fiktiver Markt mit gleichverteilten Quoten. Wer spielt, spielt mit negativem Erwartungswert – das ist die Mechanik, die ein Buchmacher-Geschäftsmodell überhaupt trägt. Wenn die Frage lautet „was kostet das?“, lautet die ehrliche Antwort: etwa 5 % jedes Einsatzes, bei einem vollen Monatslimit 50 €.
Anbieter im Detail: Was jeder für wen leistet
Tiptorro – Die Schwestermarke der Tipico für jüngere Kanäle
Die Tiptorro-App wird im App Store offiziell von der Torro Tec Limited mit Sitz in Malta angeboten und beschreibt sich selbst als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“. Die Whitelist bestätigt diesen Status: Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro.de seit 30.06.2021, mit Folgeantrag vom 27.12.2022. Damit ist Tiptorro eine der Marken, die früh das Whitelist-Verfahren durchlaufen haben.
Das Angebot der Marke richtet sich spürbar an mobile Nutzer – die Verbreitung als Erstanwendungspunkt im App Store ist hier Hinweis und Vertriebsweg zugleich. Wer eine App-zentrierte Wettumgebung sucht und auf den vollen Funktionsumfang einer Desktop-Plattform verzichten kann, ist hier richtig. Wer ein großes Pre-Match-Programm oder ausführliche Statistikseiten erwartet, wird mit der App nicht zwingend warm.
Wofür Tiptorro steht: Mobile-first, GGL-lizenziert seit 2021, Teil des Tipico-Konzerns. Wer eine seriöse, schlanke Alternative zum etablierten Hauptprodukt sucht, findet hier einen Anbieter, der die Spielregeln einhält.
VBet – Breiteres Programm, kürzere Whitelist-Historie
Die SCGO Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in St. Julian’s, Malta, ist nach Whitelist-Angaben Erlaubnisinhaberin für Vbet.de, und die Erlaubnis trägt dort das Erstdatum 05.12.2023. Das ist im Vergleich zu anderen Marken dieses Stücks eine kürzere Whitelist-Historie – VBet ist erst seit 2023 Teil des GGL-regulierten Angebots.
Das Programm deckt die typischen europäischen Fußball-Ligen ab und ergänzt mit Tennis, Basketball und Eishockey. VBet hat in der Vergangenheit mit Casino- und Pokerangeboten unter eigener Marke agiert; auf der Whitelist erscheinen diese Bereiche unter separaten Erlaubnissen, nicht unter dem Sportwetten-Eintrag. Wer Anbieter mit einem breiteren Portfolio schätzt und eine neuere Whitelist-Erlaubnis nicht scheut, ist hier richtig.
Wofür VBet steht: Breiteres Programm, kürzere Whitelist-Historie seit 2023, klare Trennung von Casino- und Sportwetten-Erlaubnis. Wer auf eine ungeteilte Erlaubnis achtet, hat sie hier – nur für das, was die Whitelist auch abbildet: die Domain Vbet.de für Sportwetten.
Winamax – Erste deutsche Erlaubnis 2021, französische Konzernmutter
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat der WINAMAX SA am 29.06.2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten erteilt und mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängert. Die Aufsicht liegt nach eigenen Angaben bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Winamax ist in Frankreich eine der bekannteren Wett- und Pokermarken und gehört heute zu FDJ United.
Wer einen Anbieter sucht, der eher für Quotentiefe und Wettprofis positioniert ist, wird hier eher fündig als bei mainstreamigeren Marken. Winamax tritt im deutschen Markt weniger durch Werbung als durch Programm und Preisstellung in Erscheinung.
Wofür Winamax steht: Französische Konzernmutter, deutsche Erlaubnis seit 2021, profilierte Quotenstellung. Wer programmorientiert spielt, bekommt hier einen Anbieter, der die Spielregeln kennt und das Programm entsprechend baut.
Sportwetten.de – Eine der ersten Whitelist-Erlaubnisse von 2020
Die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, ist nach Whitelist-Angaben Erlaubnisinhaberin für Sportwetten.de, mit Erstdatum 19.11.2020 und Folgeantrag vom 16.12.2022. Sportwetten.de gehört damit zu den Anbietern, die schon in der ersten Welle der länderübergreifenden Erlaubnisse ab Oktober 2020 erfasst wurden – ein Erstdatum, das nur möglich ist, weil die GGL seit 2020 überhaupt Erlaubnisse vergeben konnte.
Der Markenname legt nahe, was das Angebot versucht: ein breites Sportwetten-Paket mit Fokus auf das deutsche Publikum. Im Programm finden sich Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey, dazu Kombiwetten und Livewetten innerhalb der vom GlüStV erlaubten Komponenten.
Wofür Sportwetten.de steht: Eine der ersten Whitelist-Erlaubnisse von 2020, breites Sport-Paket, deutscher Name. Wer eine Marke sucht, die schon vor allen Vergleichsportalen auf der Whitelist stand, ist hier richtig.
Bet3000 – Neueste Whitelist-Erlaubnis dieses Vergleichs
Bet3000.de ist nach Whitelist-Angaben unter der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, gelistet – mit Erstdatum 22.04.2026. Das ist die jüngste Erlaubnis im vorliegenden Vergleich; sie liegt erst wenige Monate zurück. Die Whitelist-Eintragung 2026 bedeutet: Die GGL hat das Verfahren 2026 abgeschlossen und die Erlaubnis erteilt.
Bet3000 ist im deutschen Markt stärker stationär als online sichtbar; das Online-Angebot folgt dem stationären Markenauftritt. Wer einen Anbieter sucht, der auch in der stationären Wettvermittlung verankert ist und nun eine frische Online-Erlaubnis führt, findet in Bet3000 eine neuere Option im Whitelist-Pool.
Wofür Bet3000 steht: Jüngste Whitelist-Erlaubnis dieses Vergleichs (April 2026), I.B.C.-Konzern, stationäre Verankerung. Wer eine frisch regulierte Online-Präsenz eines traditionellen Anbieters sucht, hat hier eine konkrete Adresse.
Wettarena – Schwesternmarke auf derselben Erlaubnis
Die Marke Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten – derselben Konzerneinheit wie Bet3000. Die Whitelist-Erlaubnis trägt das Erstdatum 09.10.2020 mit Folgeantrag vom 15.12.2022. Wettarena ist die Online-Spielwiese dieses Konzerns, Bet3000 die stationäre Traditionsmarke – beide laufen aber über dieselbe Erlaubnis.
Wer eine zweite Marke aus dem Whitelist-Pool unter demselben Erlaubnisinhaber sucht und Unterschiede im Programm oder Quotenniveau schätzt, bekommt hier einen direkten Vergleich. Die Frage, welche der beiden Marken die bessere Quoten für ein bestimmtes Spiel hat, lässt sich nur am Tag des Spiels beantworten.
Wofür Wettarena steht: Schwesternmarke zu Bet3000, Erstdatum 09.10.2020, Online-Auftritt. Wer zwei Marken unter einem Erlaubnisinhaber vergleichen will, hat hier sein Testpaar.
Sportaza – Keine deutsche Erlaubnis
Sportaza gibt an, von der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein. Diese Lizenz ist keine Erlaubnis nach dem GlüStV – Sportaza steht nicht auf der Whitelist, hat keinen Anschluss an OASIS, keinen Anschluss an LUGAS und keine Aufsicht durch die GGL. Wer dort spielt, hat im Streitfall keine deutsche Anlaufstelle, und die Frage der Rückforderung von Einsätzen hängt an der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrags, die derzeit vom EuGH geprüft wird.
Wofür Sportaza steht: Lizenz aus Anjouan, keine deutsche Erlaubnis, kein OASIS, kein LUGAS. Wer dort spielt, akzeptiert das rechtliche Risiko – oder übersieht es.
RocketPlay – Keine deutsche Erlaubnis
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von der Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben. Auch hier gilt: keine deutsche Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS, keine deutsche Aufsicht. Die Curaçao-Lizenz ist im GlüStV-Sinne irrelevant; sie reguliert das Angebot für andere Märkte, nicht für Deutschland.
Wofür RocketPlay steht: Lizenz aus Curaçao, keine deutsche Erlaubnis. Wer dort spielt, spielt rechtlich im Unerlaubten – auch wenn die Seite selbst „lizenziert und reguliert“ wirbt.
Boomerang Bet – Keine deutsche Erlaubnis
Boomerang Bet bietet ein vollständiges Sportwetten-Angebot mit eigenem „Sportsbook Rules“-Dokument an. Esoterische Lizenzangaben sind nicht offenkundig; das ändert nichts an der fehlenden GGL-Erlaubnis. Wer dort spielt, nimmt die im GlüStV fehlenden Mechaniken klaglos in Kauf.
Wofür Boomerang Bet steht: Eigenes Sportwetten-Angebot mit eigenen Regeln, keine deutsche Erlaubnis. Wer dort spielt, hat keinen deutschen Rückhalt.
22Bet – Keine deutsche Erlaubnis
22Bet führt einen umfangreichen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Die Lizenz stammt nach Branchenangaben aus Curaçao; auch hier ändert sich nichts an der fehlenden GGL-Erlaubnis. Die Bandbreite des Programms ersetzt nicht die Aufsicht, die in Deutschland vorgeschrieben ist.
Wofür 22Bet steht: Breites Programm, Lizenz aus Curaçao, keine deutsche Erlaubnis. Wer dort spielt, schätzt das Programm gegen die fehlende Aufsicht ab – oder hat das nicht getan.
Was die GGL erreicht hat – und was nicht
Die Zahl der Untersagungen
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL ist von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 gestiegen. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren nicht mehr aus Deutschland erreichbar. Das ist die Bilanz, die in der Mitteilung „Fünf Jahre GGL“ hervorgehoben wird. Sie zeigt, dass die Aufsicht nicht nur Verwaltungsakte verschickt, sondern tatsächlich Websites vom Netz nimmt.
Gleichzeitig zeigt die Zahl 287, dass jährlich hunderte neue Angebote in den Fokus geraten – die Durchsetzung ist ein fortlaufender Prozess, kein abgeschlossenes Kapitel.
Was die Sportwettenbranche 2024 bewegte
2024 verzeichnete die GGL 32 Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis; 27 davon hatten zum Stichtag ein aktives Angebot. Die Wetteinsätze im Bereich Sportwetten beliefen sich 2024 auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). Der Bruttospielertrag – die Differenz zwischen Einsätzen und Auszahlungen – betrug 1.963 Mio. € (+12 % gegenüber 2023). Auf Fußball entfielen 78 % der Wetteinsätze, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Das Verhältnis zwischen Pre-Match- und Live-Wetten lag 2024 bei 47 % zu 53 %.
Das ist der Markt, in dem die Whitelist-Anbieter operieren: 8,2 Mrd. € Einsatz, 76 % Auszahlungsquote, 12 % Wachstum gegenüber 2023. Der Markt wächst – und genau deshalb lohnt sich auch für Offshore-Anbieter der Versuch, in Deutschland mitzumischen.
Was die Kanalisierungsquote zeigt und nicht zeigt
Die Kanalisierungsquote für den gesamten Online-Glücksspielmarkt 2024 liegt laut GGL bei 77 % – das bedeutet, dass 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote entfielen. Im Sportwettenmarkt allein lag die Kanalisierungsquote 2022 nach Steuerdaten bei deutlich über 95 % – der Anteil unerlaubter Anbieter im Sportwettenmarkt war demnach kleiner als fünf Prozent. Die Zahlen für 2024 sind im Sportwettensegment nicht in derselben Form veröffentlicht.
Die Größenordnung signalisiert: Im Kernsegment Sportwetten funktioniert die Kanalisierung, im Gesamtmarkt – inklusive Casino und Poker – gibt es eine relevante Lücke. Diese Lücke ist genau der Raum, in dem Offshore-Anbieter operieren.
Wo Glücksspielsteuer und Regulierung auseinanderfallen
Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 gemessen am Bruttospielertrag ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. €; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. €. Die Sportwettensteuer ist nur ein Teil davon – sie gehört zu den §§ 16-25 RennwLottG und wird vom Veranstalter geschuldet. Die Steuer macht einen Anbieter nicht erlaubt; eine Lizenz macht ihn erlaubt. Beide Zahlen sind Fakten zum Volumen, nicht zur Legitimität.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Die einzige zuverlässige Prüfung ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt pro Anbieter die Domain, den Erlaubnisinhaber und die Art der Erlaubnis. Eine .de-Domain allein beweist nichts; ein Footer mit „lizenziert in Malta“ beweist in Deutschland nichts. Der Eintrag muss explizit als Sportwetten-Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV für die konkret aufgerufene Domain bestehen.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Zivilrechtlich ist die Wirksamkeit des Vertrags nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 GlüStV umstritten; der Bundesgerichtshof hat die Frage 2024 dem EuGH vorgelegt. Die Generalanwältin tendiert zur Rückforderbarkeit von Einsätzen, sofern die Behörde die Lizenzpflicht nicht ausdrücklich zurückgestellt hat. Strafrechtlich ist die Teilnahme nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit, deren Verfolgung in der Praxis nicht systematisch erfolgt. Die wesentliche Folge ist materieller Natur: kein OASIS, kein LUGAS, kein deutsches Limitsystem.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Für länderübergreifende Sportwetten in Deutschland ist ausschließlich die GGL zuständig. Eine MGA-Lizenz in Malta, eine Lizenz der Autonomen Insel Anjouan oder eine Curaçao-Lizenz sind Lizenzen für andere Rechtskreise und ersetzen die deutsche Erlaubnis nicht; sie haben im GlüStV keine Wirkung. Die Regulierungskompetenz liegt ausschließlich bei der GGL, und sie wird auch durchgesetzt – mit Untersagungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren.
Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS?
OASIS wird bei Registrierung und Login abgefragt; ohne Anbindung wirkt eine Selbstsperre nur beim jeweiligen Anbieter, nicht marktweit. LUGAS summiert die Einzahlungen über alle Anbieter und setzt das gesetzliche Default-Limit von 1.000 € pro Kalendermonat durch; ohne Anbindung existiert diese Begrenzung nicht. Die Spielende verzichtet also freiwillig auf genau die Mechaniken, die im deutschen System den Spielerschutz tragen.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten?
Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Generalanwalt Nicholas Emiliou hat am 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 Schlussanträge gestellt, die grundsätzlich für eine Rückforderbarkeit von Einsätzen sprechen, sofern keine behördliche Aussetzung der Lizenzpflicht erfolgt. Die endgültige Entscheidung des EuGH steht aus; sie wird für die gesamte Branche bindend sein.
Verfasst vom Team von „Wettgutscheininfo”.
